Jahresend-Steueroptimierung — Kanton Aargau
Ein kantonsspezifischer Überblick über Abzüge, Beiträge und zeitliche Massnahmen, mit denen Sie Ihre Steuerlast vor Ende des Steuerjahres 2026 senken können.
AG
Kantonskürzel
×1.05
Kantonaler Steuerfuss
Geschätzter Kantons-/Gemeindesteuerfuss im Vergleich zur Bundessteuer — nur ungefähr.
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Anwendbare Regeln
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Kantonale Besonderheiten
Aargau: wie viel zurücklegen?
Geben Sie Umsatz und Aufwand ein: Der Rechner wendet den Steuerfuss von Aargau an und zeigt, was Sie jeden Monat für AHV und Steuern parkieren sollten.
Homeoffice-Abzug
Kein fester Höchstbetrag
Wenn Sie regelmässig von zu Hause aus arbeiten und über einen eigenen Arbeitsplatz verfügen, können Sie einen Anteil von Miete/Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Versicherung im Verhältnis zur Bürofläche abziehen.
Berufswerkzeuge und Weiterbildung
Kein fester Höchstbetrag
Ziehen Sie Softwareabonnements, Hardware, Bücher, Kurse und Konferenzgebühren ab, die direkt mit Ihrer Geschäftstätigkeit zusammenhängen.
Fahrzeug- und Reisekosten
Kein fester Höchstbetrag
Ziehen Sie Geschäftsfahrten mit CHF 0.70/km (Auto) oder die effektiven Kosten des öffentlichen Verkehrs ab. Führen Sie für gemischt genutzte Fahrzeuge ein Bordbuch.
Verpflegungsabzug (auswärts)
Kein fester Höchstbetrag
Wenn Sie beim Kunden arbeiten oder geschäftlich unterwegs sind, ziehen Sie CHF 15 pro Mittagessen und CHF 27.50 pro Abendessen ab.
Abzug der Krankenkassenprämien
Kein fester Höchstbetrag
Kranken- und Unfallversicherungsprämien sind für Selbstständigerwerbende bis zu einem kantonal festgelegten Höchstbetrag abziehbar.
Zinsen auf Geschäftsschulden
Kein fester Höchstbetrag
Zinsen auf Darlehen, die ausschliesslich für geschäftliche Zwecke verwendet werden (Ausrüstung, Umlaufvermögen), sind vollumfänglich abziehbar.
Gilt ab CHF 50’000 Umsatz
Säule-3a-Einkauf für ein Lückenjahr (neu)
Max: CHF 7’258
2026 ist das erste Jahr, in dem Sie eine Säule-3a-Lücke (2025) nachzahlen können. Zahlen Sie zuerst den vollen Beitrag 2026 ein, dann bis zu CHF 7'258 zusätzlich — beides voll abziehbar. Schriftlicher Antrag bei Ihrer 3a-Stiftung erforderlich.
Säule-3a-Beitrag (mit 2. Säule)
Max: CHF 7’258
Zahlen Sie den Maximalbetrag vor dem 31. Dezember auf Ihr Säule-3a-Konto ein. Dieser Betrag ist vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Säule-3a-Beitrag (ohne 2. Säule)
Max: CHF 36’288
Als selbstständig erwerbende Person ohne 2. Säule können Sie bis zu 20% des Nettoeinkommens einzahlen (bis zum Höchstbetrag). Das ist der wirkungsvollste Abzug überhaupt.
AHV-Akontobeiträge vor Jahresende zahlen
Kein fester Höchstbetrag
AHV/IV/EO-Beiträge, die im laufenden Jahr bezahlt werden, sind für dieses Jahr abziehbar. Stellen Sie sicher, dass Ihre Akontobeiträge vor dem 31. Dezember bezahlt sind.
Sofortabschreibung von Anlagegütern
Max: CHF 1’000
Anlagegüter unter CHF 1'000 können in der Regel sofort als Aufwand verbucht werden. Für höhere Beträge verwenden Sie die degressive Abschreibung (je nach Kategorie oft 25-40% pro Jahr).
Optimierung der MWST-Abrechnungsmethode
Kein fester Höchstbetrag
Wenn Ihre Aufwendungen unter rund 40% des Umsatzes liegen, ist die Saldosteuersatzmethode gegenüber der effektiven Methode oft günstiger. Prüfen Sie das jedes Jahr neu.
Setzt eine MWST-Registrierung voraus
Das ändert sich 2026 im Kanton Aargau
Der kantonale Steuerfuss sinkt für 2026 von 111% auf 103% — bei gleichem steuerbarem Einkommen fällt die Kantonssteuer spürbar tiefer aus. Zudem gelten neue Vermögenssteuertarife mit der ersten Anpassung an die kalte Progression.
Offizielle Zahlen und Fristen — Kanton Aargau
Steuerfuss (Kanton und Hauptort)
Für 2026 gilt ein kantonaler Steuerfuss von 103% — die ordentlichen 100% plus der gesetzliche Zuschlag von 3% — nach 111% im Jahr 2025. Die Stadt Aarau erhebt zusätzlich einen Steuerfuss von 96%.
Frist für die Steuererklärung
Angestellte reichen bis 31. März ein und erhalten ohne Gesuch automatisch Frist bis 30. Juni. Für Selbstständigerwerbende gilt der 30. Juni als ordentliche Frist.
Fristerstreckung
Auf Gesuch verschiebt sich die Frist kostenlos auf den 31. Oktober — der Kanton Aargau erhebt keine Gebühr für die Fristerstreckung. Gebühren fallen erst bei versäumter Frist an: CHF 35, dann CHF 50, dann CHF 100 pro Mahnung.
Das ist im Kanton Aargau für Selbstständige besonders
Besonderheit 1
Der Kanton Aargau indexiert als einziger Kanton den Versicherungsabzug jährlich an die durchschnittliche Krankenkassenprämie. Für 2026 beträgt er CHF 7'600 für Verheiratete und CHF 3'800 für Alleinstehende.
Besonderheit 2
Ein Arbeitszimmer wird anerkannt, wenn der Raum überwiegend beruflich genutzt wird und Sie dort regelmässig einen wesentlichen Teil Ihrer Arbeit erledigen. Abziehbar ist der Mietzins geteilt durch die Zimmerzahl plus zwei, zuzüglich CHF 30 pro m² und Jahr für Nebenkosten.
Besonderheit 3
Bei der Vermögenssteuer werden nicht kotierte Schweizer Aktien — auch jene der eigenen Gesellschaft — mit einem Abschlag von 50% bewertet (§ 54 StG), und die Höchstbelastung aus Einkommens- und Vermögenssteuer beträgt 70% des Reineinkommens (§ 56 StG).
Besonderheit 4
Kinderbetreuungskosten sind bis CHF 25'000 pro Kind unter 14 Jahren abziehbar — einer der grosszügigeren kantonalen Höchstbeträge.
Offizielle Quellen
Fakten am 2026-07-29 anhand offizieller Quellen geprüft. Keine Steuerberatung — bestätigen Sie die Angaben mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt.
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Nur Schätzungen, keine Steuerberatung. Der angezeigte Kantonssteuerfuss und die Abzugsobergrenzen sind ungefähre Werte — bitte die Angaben vor der Steuererklärung mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt prüfen.