Jahresend-Steueroptimierung — Kanton Basel-Landschaft
Ein kantonsspezifischer Überblick über Abzüge, Beiträge und zeitliche Massnahmen, mit denen Sie Ihre Steuerlast vor Ende des Steuerjahres 2026 senken können.
BL
Kantonskürzel
×1.10
Kantonaler Steuerfuss
Geschätzter Kantons-/Gemeindesteuerfuss im Vergleich zur Bundessteuer — nur ungefähr.
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Anwendbare Regeln
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Kantonale Besonderheiten
Basel-Landschaft: wie viel zurücklegen?
Geben Sie Umsatz und Aufwand ein: Der Rechner wendet den Steuerfuss von Basel-Landschaft an und zeigt, was Sie jeden Monat für AHV und Steuern parkieren sollten.
Homeoffice-Abzug
Kein fester Höchstbetrag
Wenn Sie regelmässig von zu Hause aus arbeiten und über einen eigenen Arbeitsplatz verfügen, können Sie einen Anteil von Miete/Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Versicherung im Verhältnis zur Bürofläche abziehen.
Berufswerkzeuge und Weiterbildung
Kein fester Höchstbetrag
Ziehen Sie Softwareabonnements, Hardware, Bücher, Kurse und Konferenzgebühren ab, die direkt mit Ihrer Geschäftstätigkeit zusammenhängen.
Fahrzeug- und Reisekosten
Kein fester Höchstbetrag
Ziehen Sie Geschäftsfahrten mit CHF 0.70/km (Auto) oder die effektiven Kosten des öffentlichen Verkehrs ab. Führen Sie für gemischt genutzte Fahrzeuge ein Bordbuch.
Verpflegungsabzug (auswärts)
Kein fester Höchstbetrag
Wenn Sie beim Kunden arbeiten oder geschäftlich unterwegs sind, ziehen Sie CHF 15 pro Mittagessen und CHF 27.50 pro Abendessen ab.
Abzug der Krankenkassenprämien
Kein fester Höchstbetrag
Kranken- und Unfallversicherungsprämien sind für Selbstständigerwerbende bis zu einem kantonal festgelegten Höchstbetrag abziehbar.
Zinsen auf Geschäftsschulden
Kein fester Höchstbetrag
Zinsen auf Darlehen, die ausschliesslich für geschäftliche Zwecke verwendet werden (Ausrüstung, Umlaufvermögen), sind vollumfänglich abziehbar.
Gilt ab CHF 50’000 Umsatz
Säule-3a-Einkauf für ein Lückenjahr (neu)
Max: CHF 7’258
2026 ist das erste Jahr, in dem Sie eine Säule-3a-Lücke (2025) nachzahlen können. Zahlen Sie zuerst den vollen Beitrag 2026 ein, dann bis zu CHF 7'258 zusätzlich — beides voll abziehbar. Schriftlicher Antrag bei Ihrer 3a-Stiftung erforderlich.
Säule-3a-Beitrag (mit 2. Säule)
Max: CHF 7’258
Zahlen Sie den Maximalbetrag vor dem 31. Dezember auf Ihr Säule-3a-Konto ein. Dieser Betrag ist vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Säule-3a-Beitrag (ohne 2. Säule)
Max: CHF 36’288
Als selbstständig erwerbende Person ohne 2. Säule können Sie bis zu 20% des Nettoeinkommens einzahlen (bis zum Höchstbetrag). Das ist der wirkungsvollste Abzug überhaupt.
AHV-Akontobeiträge vor Jahresende zahlen
Kein fester Höchstbetrag
AHV/IV/EO-Beiträge, die im laufenden Jahr bezahlt werden, sind für dieses Jahr abziehbar. Stellen Sie sicher, dass Ihre Akontobeiträge vor dem 31. Dezember bezahlt sind.
Sofortabschreibung von Anlagegütern
Max: CHF 1’000
Anlagegüter unter CHF 1'000 können in der Regel sofort als Aufwand verbucht werden. Für höhere Beträge verwenden Sie die degressive Abschreibung (je nach Kategorie oft 25-40% pro Jahr).
Optimierung der MWST-Abrechnungsmethode
Kein fester Höchstbetrag
Wenn Ihre Aufwendungen unter rund 40% des Umsatzes liegen, ist die Saldosteuersatzmethode gegenüber der effektiven Methode oft günstiger. Prüfen Sie das jedes Jahr neu.
Setzt eine MWST-Registrierung voraus
Offizielle Zahlen und Fristen — Kanton Basel-Landschaft
Steuerfuss (Kanton und Hauptort)
Der kantonale Steuerfuss auf dem Einkommen beträgt 2026 100%, innerhalb der gesetzlichen Bandbreite von 95–105%. Das Vermögen wird direkt zu den gesetzlichen Sätzen besteuert (1,1, 2,9 und 3,3 Promille über CHF 10'000, CHF 150'000 und CHF 350'000), ohne Multiplikator. Liestal erhebt kommunal 65%, seit 2022 unverändert; der kantonale Durchschnitt liegt bei 59,41%.
Frist für die Steuererklärung
Selbstständigerwerbende reichen bis 30. Juni ein — drei Monate später als die Angestellten mit dem 31. März.
Fristerstreckung
Die ersten zwei Monate Fristerstreckung sind gratis und stillschweigend — ein Gesuch ist nicht nötig. Jede weitere Erstreckung kostet CHF 40, und über acht Monate hinaus braucht es ein begründetes Gesuch mit schriftlicher Antwort.
Das ist im Kanton Basel-Landschaft für Selbstständige besonders
Besonderheit 1
Der 20%-Pauschalabzug für Nebenerwerb (max. CHF 2'400) gilt nur für Unselbstständigerwerbende. Ist der Nebenerwerb selbstständig, müssen die tatsächlichen Kosten belegt werden (§ 3 Abs. 3 StV) — Belege also von Anfang an sammeln.
Besonderheit 2
Der Versicherungsabzug gehört zu den tiefsten der Schweiz: CHF 2'000 für Alleinstehende, CHF 4'000 für Verheiratete, plus CHF 450 pro Kind — halb so viel wie im benachbarten Basel-Stadt (CHF 4'200 / CHF 8'400).
Besonderheit 3
Für Neugründungen ist eine Steuererleichterung im Gründungsjahr und in den neun Folgejahren möglich (§ 17 StG) — in der Startphase ein erheblicher Hebel.
Besonderheit 4
Die Kinderbetreuung ist auf CHF 10'000 pro Kind unter 14 Jahren begrenzt — weit unter Basel-Stadt (CHF 26'000) und dem Bund (CHF 25'800).
Offizielle Quellen
Fakten am 2026-07-29 anhand offizieller Quellen geprüft. Keine Steuerberatung — bestätigen Sie die Angaben mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt.
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Andere Kantone entdecken
Nur Schätzungen, keine Steuerberatung. Der angezeigte Kantonssteuerfuss und die Abzugsobergrenzen sind ungefähre Werte — bitte die Angaben vor der Steuererklärung mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt prüfen.