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Kantonsleitfaden

Jahresend-Steueroptimierung — Kanton Wallis

Ein kantonsspezifischer Überblick über Abzüge, Beiträge und zeitliche Massnahmen, mit denen Sie Ihre Steuerlast vor Ende des Steuerjahres 2026 senken können.

VS

Kantonskürzel

×1.10

Kantonaler Steuerfuss

Geschätzter Kantons-/Gemeindesteuerfuss im Vergleich zur Bundessteuer — nur ungefähr.

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Anwendbare Regeln

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Kantonale Besonderheiten

Wallis: wie viel zurücklegen?

Geben Sie Umsatz und Aufwand ein: Der Rechner wendet den Steuerfuss von Wallis an und zeigt, was Sie jeden Monat für AHV und Steuern parkieren sollten.

Rechner öffnen
Abzüge

Homeoffice-Abzug

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie regelmässig von zu Hause aus arbeiten und über einen eigenen Arbeitsplatz verfügen, können Sie einen Anteil von Miete/Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Versicherung im Verhältnis zur Bürofläche abziehen.

Berufswerkzeuge und Weiterbildung

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Softwareabonnements, Hardware, Bücher, Kurse und Konferenzgebühren ab, die direkt mit Ihrer Geschäftstätigkeit zusammenhängen.

Fahrzeug- und Reisekosten

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Geschäftsfahrten mit CHF 0.70/km (Auto) oder die effektiven Kosten des öffentlichen Verkehrs ab. Führen Sie für gemischt genutzte Fahrzeuge ein Bordbuch.

Verpflegungsabzug (auswärts)

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie beim Kunden arbeiten oder geschäftlich unterwegs sind, ziehen Sie CHF 15 pro Mittagessen und CHF 27.50 pro Abendessen ab.

Abzug der Krankenkassenprämien

Kein fester Höchstbetrag

Kranken- und Unfallversicherungsprämien sind für Selbstständigerwerbende bis zu einem kantonal festgelegten Höchstbetrag abziehbar.

Zinsen auf Geschäftsschulden

Kein fester Höchstbetrag

Zinsen auf Darlehen, die ausschliesslich für geschäftliche Zwecke verwendet werden (Ausrüstung, Umlaufvermögen), sind vollumfänglich abziehbar.

Gilt ab CHF 50’000 Umsatz

Beiträge

Säule-3a-Einkauf für ein Lückenjahr (neu)

Max: CHF 7’258

2026 ist das erste Jahr, in dem Sie eine Säule-3a-Lücke (2025) nachzahlen können. Zahlen Sie zuerst den vollen Beitrag 2026 ein, dann bis zu CHF 7'258 zusätzlich — beides voll abziehbar. Schriftlicher Antrag bei Ihrer 3a-Stiftung erforderlich.

Säule-3a-Beitrag (mit 2. Säule)

Max: CHF 7’258

Zahlen Sie den Maximalbetrag vor dem 31. Dezember auf Ihr Säule-3a-Konto ein. Dieser Betrag ist vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Säule-3a-Beitrag (ohne 2. Säule)

Max: CHF 36’288

Als selbstständig erwerbende Person ohne 2. Säule können Sie bis zu 20% des Nettoeinkommens einzahlen (bis zum Höchstbetrag). Das ist der wirkungsvollste Abzug überhaupt.

Zeitplanung

AHV-Akontobeiträge vor Jahresende zahlen

Kein fester Höchstbetrag

AHV/IV/EO-Beiträge, die im laufenden Jahr bezahlt werden, sind für dieses Jahr abziehbar. Stellen Sie sicher, dass Ihre Akontobeiträge vor dem 31. Dezember bezahlt sind.

Sofortabschreibung von Anlagegütern

Max: CHF 1’000

Anlagegüter unter CHF 1'000 können in der Regel sofort als Aufwand verbucht werden. Für höhere Beträge verwenden Sie die degressive Abschreibung (je nach Kategorie oft 25-40% pro Jahr).

Struktur

Optimierung der MWST-Abrechnungsmethode

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Ihre Aufwendungen unter rund 40% des Umsatzes liegen, ist die Saldosteuersatzmethode gegenüber der effektiven Methode oft günstiger. Prüfen Sie das jedes Jahr neu.

Setzt eine MWST-Registrierung voraus

Das ändert sich 2026 im Kanton Wallis

Die Änderung des Steuergesetzes bringt neue Tarifstufen bei der Indexierung 173, höhere Abzüge und den neuen Abzug für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner.

Offizielle Zahlen und Fristen — Kanton Wallis

Steuerfuss (Kanton und Hauptort)

Das Wallis kennt keinen Kantonssteuerfuss — der gesetzliche Tarif gilt direkt, angepasst mit einer kantonalen Indexierung von 173 für 2026 und neuen Tarifstufen. Die Gemeinden haben dagegen einen: Sitten wendet einen Koeffizienten von 1.10 und eine Indexierung von 176 an.

Frist für die Steuererklärung

Die ordentliche Frist ist der 31. März, doch das Wallis führt einen Fristenkalender nach Steuerpflichtigen. Selbstständigerwerbende und ihre Treuhänder haben bis zum 31. Oktober Zeit — der grösste Unterschied zwischen Angestellten und Selbstständigen in der Westschweiz.

Fristerstreckung

Die Fristerstreckungen folgen einem festen Kalender: 31. Juli für Angestellte und Rentner, 31. Oktober für Selbstständigerwerbende und Treuhänder, 31. Dezember in besonderen Fällen. Eine Gebühr ist nicht publiziert.

Das ist im Kanton Wallis für Selbstständige besonders

Besonderheit 1

Der Versicherungsabzug wurde per 1. Januar 2026 auf CHF 7'600 für Verheiratete und CHF 3'800 für Alleinstehende erhöht, plus CHF 1'130 pro Kind.

Besonderheit 2

Das Wallis kennt zwei Betreuungsabzüge: CHF 10'000 für die Betreuung durch Dritte und CHF 3'130 für die Betreuung durch die Eltern selbst.

Besonderheit 3

Neu ab 2026: ein Abzug von CHF 7'000 für erwerbstätige AHV-Rentnerinnen und -Rentner — relevant, wenn Sie über das Rentenalter hinaus selbstständig weiterarbeiten.

Offizielle Quellen

https://www.vs.ch/web/scc

Fakten am 2026-07-29 anhand offizieller Quellen geprüft. Keine Steuerberatung — bestätigen Sie die Angaben mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt.

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Nur Schätzungen, keine Steuerberatung. Der angezeigte Kantonssteuerfuss und die Abzugsobergrenzen sind ungefähre Werte — bitte die Angaben vor der Steuererklärung mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt prüfen.