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Kantonsleitfaden

Jahresend-Steueroptimierung — Kanton Graubünden

Ein kantonsspezifischer Überblick über Abzüge, Beiträge und zeitliche Massnahmen, mit denen Sie Ihre Steuerlast vor Ende des Steuerjahres 2026 senken können.

GR

Kantonskürzel

×0.85

Kantonaler Steuerfuss

Geschätzter Kantons-/Gemeindesteuerfuss im Vergleich zur Bundessteuer — nur ungefähr.

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Anwendbare Regeln

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Kantonale Besonderheiten

Graubünden: wie viel zurücklegen?

Geben Sie Umsatz und Aufwand ein: Der Rechner wendet den Steuerfuss von Graubünden an und zeigt, was Sie jeden Monat für AHV und Steuern parkieren sollten.

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Abzüge

Homeoffice-Abzug

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie regelmässig von zu Hause aus arbeiten und über einen eigenen Arbeitsplatz verfügen, können Sie einen Anteil von Miete/Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Versicherung im Verhältnis zur Bürofläche abziehen.

Berufswerkzeuge und Weiterbildung

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Softwareabonnements, Hardware, Bücher, Kurse und Konferenzgebühren ab, die direkt mit Ihrer Geschäftstätigkeit zusammenhängen.

Fahrzeug- und Reisekosten

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Geschäftsfahrten mit CHF 0.70/km (Auto) oder die effektiven Kosten des öffentlichen Verkehrs ab. Führen Sie für gemischt genutzte Fahrzeuge ein Bordbuch.

Verpflegungsabzug (auswärts)

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie beim Kunden arbeiten oder geschäftlich unterwegs sind, ziehen Sie CHF 15 pro Mittagessen und CHF 27.50 pro Abendessen ab.

Abzug der Krankenkassenprämien

Kein fester Höchstbetrag

Kranken- und Unfallversicherungsprämien sind für Selbstständigerwerbende bis zu einem kantonal festgelegten Höchstbetrag abziehbar.

Zinsen auf Geschäftsschulden

Kein fester Höchstbetrag

Zinsen auf Darlehen, die ausschliesslich für geschäftliche Zwecke verwendet werden (Ausrüstung, Umlaufvermögen), sind vollumfänglich abziehbar.

Gilt ab CHF 50’000 Umsatz

Beiträge

Säule-3a-Einkauf für ein Lückenjahr (neu)

Max: CHF 7’258

2026 ist das erste Jahr, in dem Sie eine Säule-3a-Lücke (2025) nachzahlen können. Zahlen Sie zuerst den vollen Beitrag 2026 ein, dann bis zu CHF 7'258 zusätzlich — beides voll abziehbar. Schriftlicher Antrag bei Ihrer 3a-Stiftung erforderlich.

Säule-3a-Beitrag (mit 2. Säule)

Max: CHF 7’258

Zahlen Sie den Maximalbetrag vor dem 31. Dezember auf Ihr Säule-3a-Konto ein. Dieser Betrag ist vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Säule-3a-Beitrag (ohne 2. Säule)

Max: CHF 36’288

Als selbstständig erwerbende Person ohne 2. Säule können Sie bis zu 20% des Nettoeinkommens einzahlen (bis zum Höchstbetrag). Das ist der wirkungsvollste Abzug überhaupt.

Zeitplanung

AHV-Akontobeiträge vor Jahresende zahlen

Kein fester Höchstbetrag

AHV/IV/EO-Beiträge, die im laufenden Jahr bezahlt werden, sind für dieses Jahr abziehbar. Stellen Sie sicher, dass Ihre Akontobeiträge vor dem 31. Dezember bezahlt sind.

Sofortabschreibung von Anlagegütern

Max: CHF 1’000

Anlagegüter unter CHF 1'000 können in der Regel sofort als Aufwand verbucht werden. Für höhere Beträge verwenden Sie die degressive Abschreibung (je nach Kategorie oft 25-40% pro Jahr).

Struktur

Optimierung der MWST-Abrechnungsmethode

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Ihre Aufwendungen unter rund 40% des Umsatzes liegen, ist die Saldosteuersatzmethode gegenüber der effektiven Methode oft günstiger. Prüfen Sie das jedes Jahr neu.

Setzt eine MWST-Registrierung voraus

Das ändert sich 2026 im Kanton Graubünden

Für 2026 kommen zwei Änderungen zusammen: Der kantonale Steuerfuss sinkt von 95% auf 92%, und die Teilrevision des Steuergesetzes erhöht die Kinder- und Betreuungsabzüge deutlich. Zudem gilt für 2026 die erste, bis CHF 16'895 steuerfreie Stufe.

Offizielle Zahlen und Fristen — Kanton Graubünden

Steuerfuss (Kanton und Hauptort)

Der kantonale Steuerfuss 2026 beträgt 92%, nach 95% im Jahr 2025. Die Stadt Chur erhebt zusätzlich einen Steuerfuss von 88%.

Frist für die Steuererklärung

Selbstständigerwerbende haben bis zum 30. September des Folgejahres Zeit — sechs Monate mehr als die Angestellten mit dem 31. März. Für Einzelunternehmen einer der komfortabelsten Fristenkalender der Schweiz.

Fristerstreckung

Selbstständigerwerbende müssen bis zum 20. Januar des zweitfolgenden Jahres eine einmalige, nicht verlängerbare Erstreckung längstens bis 31. Mai beantragen. Die Bewilligung erfolgt stillschweigend, mit Toleranz bis 31. Januar; eine Gebühr ist nicht publiziert.

Das ist im Kanton Graubünden für Selbstständige besonders

Besonderheit 1

Selbstständigerwerbende können eine Forschungs- und Entwicklungsreserve von bis zu 10% des steuerbaren Gewinns pro Jahr bilden, insgesamt höchstens CHF 1'000'000 (Art. 32 Abs. 1 lit. c StG) — kantonal eine Seltenheit.

Besonderheit 2

Der Versicherungsabzug beträgt CHF 4'600 für Alleinstehende und CHF 9'200 für Verheiratete, erhöht um CHF 1'200 bzw. CHF 2'400, wenn weder Pensionskassen- noch 3a-Beiträge geleistet werden, plus CHF 1'000 pro Kind.

Besonderheit 3

Kinderbetreuungskosten sind ab 2026 bis CHF 27'300 pro Kind unter 14 Jahren abziehbar, nach CHF 10'900 im Jahr 2025 — eine der stärksten Erhöhungen aller Kantone.

Besonderheit 4

Die Kinderabzüge steigen 2026 je nach Situation des Kindes auf CHF 9'900, CHF 13'700 und CHF 24'600, von bisher CHF 6'600, CHF 9'900 und CHF 19'700.

Offizielle Quellen

https://www.gr.chhttps://www.estv2.admin.ch/stp/kb/gr-de.pdf

Fakten am 2026-07-29 anhand offizieller Quellen geprüft. Keine Steuerberatung — bestätigen Sie die Angaben mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt.

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Nur Schätzungen, keine Steuerberatung. Der angezeigte Kantonssteuerfuss und die Abzugsobergrenzen sind ungefähre Werte — bitte die Angaben vor der Steuererklärung mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt prüfen.