Jahresend-Steueroptimierung — Kanton Zug
Ein kantonsspezifischer Überblick über Abzüge, Beiträge und zeitliche Massnahmen, mit denen Sie Ihre Steuerlast vor Ende des Steuerjahres 2026 senken können.
ZG
Kantonskürzel
×0.60
Kantonaler Steuerfuss
Geschätzter Kantons-/Gemeindesteuerfuss im Vergleich zur Bundessteuer — nur ungefähr.
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Anwendbare Regeln
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Kantonale Besonderheiten
Zug: wie viel zurücklegen?
Geben Sie Umsatz und Aufwand ein: Der Rechner wendet den Steuerfuss von Zug an und zeigt, was Sie jeden Monat für AHV und Steuern parkieren sollten.
Homeoffice-Abzug
Kein fester Höchstbetrag
Wenn Sie regelmässig von zu Hause aus arbeiten und über einen eigenen Arbeitsplatz verfügen, können Sie einen Anteil von Miete/Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Versicherung im Verhältnis zur Bürofläche abziehen.
Berufswerkzeuge und Weiterbildung
Kein fester Höchstbetrag
Ziehen Sie Softwareabonnements, Hardware, Bücher, Kurse und Konferenzgebühren ab, die direkt mit Ihrer Geschäftstätigkeit zusammenhängen.
Fahrzeug- und Reisekosten
Kein fester Höchstbetrag
Ziehen Sie Geschäftsfahrten mit CHF 0.70/km (Auto) oder die effektiven Kosten des öffentlichen Verkehrs ab. Führen Sie für gemischt genutzte Fahrzeuge ein Bordbuch.
Verpflegungsabzug (auswärts)
Kein fester Höchstbetrag
Wenn Sie beim Kunden arbeiten oder geschäftlich unterwegs sind, ziehen Sie CHF 15 pro Mittagessen und CHF 27.50 pro Abendessen ab.
Abzug der Krankenkassenprämien
Kein fester Höchstbetrag
Kranken- und Unfallversicherungsprämien sind für Selbstständigerwerbende bis zu einem kantonal festgelegten Höchstbetrag abziehbar.
Zinsen auf Geschäftsschulden
Kein fester Höchstbetrag
Zinsen auf Darlehen, die ausschliesslich für geschäftliche Zwecke verwendet werden (Ausrüstung, Umlaufvermögen), sind vollumfänglich abziehbar.
Gilt ab CHF 50’000 Umsatz
Säule-3a-Einkauf für ein Lückenjahr (neu)
Max: CHF 7’258
2026 ist das erste Jahr, in dem Sie eine Säule-3a-Lücke (2025) nachzahlen können. Zahlen Sie zuerst den vollen Beitrag 2026 ein, dann bis zu CHF 7'258 zusätzlich — beides voll abziehbar. Schriftlicher Antrag bei Ihrer 3a-Stiftung erforderlich.
Säule-3a-Beitrag (mit 2. Säule)
Max: CHF 7’258
Zahlen Sie den Maximalbetrag vor dem 31. Dezember auf Ihr Säule-3a-Konto ein. Dieser Betrag ist vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Säule-3a-Beitrag (ohne 2. Säule)
Max: CHF 36’288
Als selbstständig erwerbende Person ohne 2. Säule können Sie bis zu 20% des Nettoeinkommens einzahlen (bis zum Höchstbetrag). Das ist der wirkungsvollste Abzug überhaupt.
AHV-Akontobeiträge vor Jahresende zahlen
Kein fester Höchstbetrag
AHV/IV/EO-Beiträge, die im laufenden Jahr bezahlt werden, sind für dieses Jahr abziehbar. Stellen Sie sicher, dass Ihre Akontobeiträge vor dem 31. Dezember bezahlt sind.
Sofortabschreibung von Anlagegütern
Max: CHF 1’000
Anlagegüter unter CHF 1'000 können in der Regel sofort als Aufwand verbucht werden. Für höhere Beträge verwenden Sie die degressive Abschreibung (je nach Kategorie oft 25-40% pro Jahr).
Optimierung der MWST-Abrechnungsmethode
Kein fester Höchstbetrag
Wenn Ihre Aufwendungen unter rund 40% des Umsatzes liegen, ist die Saldosteuersatzmethode gegenüber der effektiven Methode oft günstiger. Prüfen Sie das jedes Jahr neu.
Setzt eine MWST-Registrierung voraus
Das ändert sich 2026 im Kanton Zug
Die 9. Steuergesetzrevision, am 30. November 2025 mit 68.21% Ja angenommen, gilt ab 2026: Der Steuerfuss sinkt von 82% auf 78% für 2026 bis 2029, die Versicherungsabzüge steigen, und neu gibt es einen Rentnerabzug von CHF 6'000 pro Person.
Offizielle Zahlen und Fristen — Kanton Zug
Steuerfuss (Kanton und Hauptort)
Der Kantonssteuerfuss sinkt für 2026 von 82% auf 78% und bleibt bis 2029 dort, bevor er 2030 wieder auf 82% steigt. Die Stadt Zug erhebt 52%, zusammen also 130%. Die Vergleichstabelle der ESTV zeigt noch die Werte von 2025.
Frist für die Steuererklärung
Die ordentliche Einreichefrist ist der 30. April.
Fristerstreckung
Eine Erstreckung bis zum 31. Dezember ist kostenlos, und Stillschweigen gilt als Zustimmung — Sie müssen keine Antwort abwarten. Nach dem 31. Dezember braucht es ein schriftliches, begründetes Gesuch und kostet CHF 35.
Das ist im Kanton Zug für Selbstständige besonders
Besonderheit 1
Die Vermögenssteuer reicht von 0.425‰ bis 1.7‰ mit hohen Freibeträgen: CHF 408'000 für Verheiratete, CHF 204'000 für Alleinstehende und CHF 102'000 pro Kind. Das Geschäftskapital Ihrer Einzelfirma zählt zum steuerbaren Vermögen.
Besonderheit 2
Der Versicherungsabzug fällt tiefer aus, wenn Sie in die 2. Säule oder die Säule 3a einzahlen: CHF 4'600 für Alleinstehende mit, CHF 6'900 ohne; CHF 9'200 für Verheiratete mit, CHF 13'800 ohne, plus CHF 1'600 pro Kind.
Besonderheit 3
Zug gewährt einen Mietzinsabzug von 30% des Nettomietzinses, höchstens CHF 10'800 pro Jahr — das bietet fast kein anderer Kanton.
Besonderheit 4
Kinderbetreuungskosten sind bis CHF 25'400 pro Kind abziehbar.
Offizielle Quellen
Fakten am 2026-07-29 anhand offizieller Quellen geprüft. Keine Steuerberatung — bestätigen Sie die Angaben mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt.
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Andere Kantone entdecken
Nur Schätzungen, keine Steuerberatung. Der angezeigte Kantonssteuerfuss und die Abzugsobergrenzen sind ungefähre Werte — bitte die Angaben vor der Steuererklärung mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt prüfen.