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Kantonsleitfaden

Jahresend-Steueroptimierung — Kanton Bern

Ein kantonsspezifischer Überblick über Abzüge, Beiträge und zeitliche Massnahmen, mit denen Sie Ihre Steuerlast vor Ende des Steuerjahres 2026 senken können.

BE

Kantonskürzel

×1.35

Kantonaler Steuerfuss

Geschätzter Kantons-/Gemeindesteuerfuss im Vergleich zur Bundessteuer — nur ungefähr.

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Anwendbare Regeln

1

Kantonale Besonderheiten

Bern: wie viel zurücklegen?

Geben Sie Umsatz und Aufwand ein: Der Rechner wendet den Steuerfuss von Bern an und zeigt, was Sie jeden Monat für AHV und Steuern parkieren sollten.

Rechner öffnen
Abzüge

Homeoffice-Abzug

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie regelmässig von zu Hause aus arbeiten und über einen eigenen Arbeitsplatz verfügen, können Sie einen Anteil von Miete/Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Versicherung im Verhältnis zur Bürofläche abziehen.

Berufswerkzeuge und Weiterbildung

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Softwareabonnements, Hardware, Bücher, Kurse und Konferenzgebühren ab, die direkt mit Ihrer Geschäftstätigkeit zusammenhängen.

Fahrzeug- und Reisekosten

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Geschäftsfahrten mit CHF 0.70/km (Auto) oder die effektiven Kosten des öffentlichen Verkehrs ab. Führen Sie für gemischt genutzte Fahrzeuge ein Bordbuch.

Verpflegungsabzug (auswärts)

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie beim Kunden arbeiten oder geschäftlich unterwegs sind, ziehen Sie CHF 15 pro Mittagessen und CHF 27.50 pro Abendessen ab.

Abzug der Krankenkassenprämien

Max: CHF 6’600

Kranken- und Unfallversicherungsprämien sind für Selbstständigerwerbende bis zu einem kantonal festgelegten Höchstbetrag abziehbar.

Kantonaler Hinweis: Bern: max. CHF 6'600 für Alleinstehende (2025).

Zinsen auf Geschäftsschulden

Kein fester Höchstbetrag

Zinsen auf Darlehen, die ausschliesslich für geschäftliche Zwecke verwendet werden (Ausrüstung, Umlaufvermögen), sind vollumfänglich abziehbar.

Gilt ab CHF 50’000 Umsatz

Beiträge

Säule-3a-Einkauf für ein Lückenjahr (neu)

Max: CHF 7’258

2026 ist das erste Jahr, in dem Sie eine Säule-3a-Lücke (2025) nachzahlen können. Zahlen Sie zuerst den vollen Beitrag 2026 ein, dann bis zu CHF 7'258 zusätzlich — beides voll abziehbar. Schriftlicher Antrag bei Ihrer 3a-Stiftung erforderlich.

Säule-3a-Beitrag (mit 2. Säule)

Max: CHF 7’258

Zahlen Sie den Maximalbetrag vor dem 31. Dezember auf Ihr Säule-3a-Konto ein. Dieser Betrag ist vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Säule-3a-Beitrag (ohne 2. Säule)

Max: CHF 36’288

Als selbstständig erwerbende Person ohne 2. Säule können Sie bis zu 20% des Nettoeinkommens einzahlen (bis zum Höchstbetrag). Das ist der wirkungsvollste Abzug überhaupt.

Zeitplanung

AHV-Akontobeiträge vor Jahresende zahlen

Kein fester Höchstbetrag

AHV/IV/EO-Beiträge, die im laufenden Jahr bezahlt werden, sind für dieses Jahr abziehbar. Stellen Sie sicher, dass Ihre Akontobeiträge vor dem 31. Dezember bezahlt sind.

Sofortabschreibung von Anlagegütern

Max: CHF 1’000

Anlagegüter unter CHF 1'000 können in der Regel sofort als Aufwand verbucht werden. Für höhere Beträge verwenden Sie die degressive Abschreibung (je nach Kategorie oft 25-40% pro Jahr).

Struktur

Optimierung der MWST-Abrechnungsmethode

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Ihre Aufwendungen unter rund 40% des Umsatzes liegen, ist die Saldosteuersatzmethode gegenüber der effektiven Methode oft günstiger. Prüfen Sie das jedes Jahr neu.

Setzt eine MWST-Registrierung voraus

Das ändert sich 2026 im Kanton Bern

Für 2026 passt Bern nur den Tarif an die kalte Progression an (+0,6%) und erhöht den Kilometeransatz von 70 auf 75 Rappen; der Säule-3a-Einkauf ist möglich. Die grössere Steuergesetzrevision wurde am 16. März 2026 beschlossen, wirkt aber erst ab 2027 mit einer Einkommenssteuersenkung von rund 3%.

Offizielle Zahlen und Fristen — Kanton Bern

Steuerfuss (Kanton und Hauptort)

Bern rechnet mit Einheiten (Steueranlage): Der Kanton erhebt für 2026 unverändert 2,975 Einheiten. Die Stadt Bern kommt mit 1,54 Einheiten dazu — seit 2010 unverändert — total 4,515 Einheiten, plus rund 0,19 Kirchensteuer.

Frist für die Steuererklärung

Selbstständigerwerbende haben bis zum 15. Mai Zeit — zwei Monate mehr als der 15. März für Angestellte. Die spätere Frist gilt für alle, die eine Geschäftsbuchhaltung einreichen.

Fristerstreckung

Die Fristerstreckung läuft längstens bis 15. November: online gratis bis 15. Juli, CHF 20 bis 15. September und CHF 40 bis 15. November, je CHF 20 mehr bei Gesuchen auf Papier oder per Telefon. Eine versäumte Frist kostet CHF 60 Mahngebühr.

Das ist im Kanton Bern für Selbstständige besonders

Besonderheit 1

Der Versicherungsabzug beträgt CHF 2'450 für Alleinstehende und CHF 4'900 für Verheiratete, steigt aber auf CHF 3'600 bzw. CHF 7'200, wenn weder BVG- noch 3a-Beiträge geleistet werden, plus CHF 700 pro Kind. Viele Selbstständigerwerbende erfüllen diese Bedingung.

Besonderheit 2

Die Vermögenssteuer ist auf 25% des Vermögensertrags begrenzt, mit einem Minimum von 2,4 Promille. Bei Selbstständigerwerbenden zählt dazu ein kalkulatorischer Zins auf dem Geschäftsvermögen, der seinerseits auf das Einkommen aus selbstständiger Arbeit begrenzt ist (Art. 66 StG).

Besonderheit 3

Einen separaten Homeoffice-Abzug gibt es nicht: Abziehbar sind die tatsächlichen Kosten des Arbeitszimmers, und für dieselben Tage entfallen Fahrkosten- und Verpflegungsabzug.

Besonderheit 4

Kinderbetreuung ist kantonal bis CHF 16'000 pro Kind unter 14 Jahren abziehbar — deutlich weniger als die CHF 25'800 beim Bund.

Offizielle Quellen

https://www.estv2.admin.ch/stp/kb/be-de.pdf

Fakten am 2026-07-29 anhand offizieller Quellen geprüft. Keine Steuerberatung — bestätigen Sie die Angaben mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt.

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Nur Schätzungen, keine Steuerberatung. Der angezeigte Kantonssteuerfuss und die Abzugsobergrenzen sind ungefähre Werte — bitte die Angaben vor der Steuererklärung mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt prüfen.