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Kantonsleitfaden

Jahresend-Steueroptimierung — Kanton Neuenburg

Ein kantonsspezifischer Überblick über Abzüge, Beiträge und zeitliche Massnahmen, mit denen Sie Ihre Steuerlast vor Ende des Steuerjahres 2026 senken können.

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Kantonskürzel

×1.40

Kantonaler Steuerfuss

Geschätzter Kantons-/Gemeindesteuerfuss im Vergleich zur Bundessteuer — nur ungefähr.

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Anwendbare Regeln

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Kantonale Besonderheiten

Neuenburg: wie viel zurücklegen?

Geben Sie Umsatz und Aufwand ein: Der Rechner wendet den Steuerfuss von Neuenburg an und zeigt, was Sie jeden Monat für AHV und Steuern parkieren sollten.

Rechner öffnen
Abzüge

Homeoffice-Abzug

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie regelmässig von zu Hause aus arbeiten und über einen eigenen Arbeitsplatz verfügen, können Sie einen Anteil von Miete/Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Versicherung im Verhältnis zur Bürofläche abziehen.

Berufswerkzeuge und Weiterbildung

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Softwareabonnements, Hardware, Bücher, Kurse und Konferenzgebühren ab, die direkt mit Ihrer Geschäftstätigkeit zusammenhängen.

Fahrzeug- und Reisekosten

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Geschäftsfahrten mit CHF 0.70/km (Auto) oder die effektiven Kosten des öffentlichen Verkehrs ab. Führen Sie für gemischt genutzte Fahrzeuge ein Bordbuch.

Verpflegungsabzug (auswärts)

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie beim Kunden arbeiten oder geschäftlich unterwegs sind, ziehen Sie CHF 15 pro Mittagessen und CHF 27.50 pro Abendessen ab.

Abzug der Krankenkassenprämien

Kein fester Höchstbetrag

Kranken- und Unfallversicherungsprämien sind für Selbstständigerwerbende bis zu einem kantonal festgelegten Höchstbetrag abziehbar.

Zinsen auf Geschäftsschulden

Kein fester Höchstbetrag

Zinsen auf Darlehen, die ausschliesslich für geschäftliche Zwecke verwendet werden (Ausrüstung, Umlaufvermögen), sind vollumfänglich abziehbar.

Gilt ab CHF 50’000 Umsatz

Beiträge

Säule-3a-Einkauf für ein Lückenjahr (neu)

Max: CHF 7’258

2026 ist das erste Jahr, in dem Sie eine Säule-3a-Lücke (2025) nachzahlen können. Zahlen Sie zuerst den vollen Beitrag 2026 ein, dann bis zu CHF 7'258 zusätzlich — beides voll abziehbar. Schriftlicher Antrag bei Ihrer 3a-Stiftung erforderlich.

Säule-3a-Beitrag (mit 2. Säule)

Max: CHF 7’258

Zahlen Sie den Maximalbetrag vor dem 31. Dezember auf Ihr Säule-3a-Konto ein. Dieser Betrag ist vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Säule-3a-Beitrag (ohne 2. Säule)

Max: CHF 36’288

Als selbstständig erwerbende Person ohne 2. Säule können Sie bis zu 20% des Nettoeinkommens einzahlen (bis zum Höchstbetrag). Das ist der wirkungsvollste Abzug überhaupt.

Zeitplanung

AHV-Akontobeiträge vor Jahresende zahlen

Kein fester Höchstbetrag

AHV/IV/EO-Beiträge, die im laufenden Jahr bezahlt werden, sind für dieses Jahr abziehbar. Stellen Sie sicher, dass Ihre Akontobeiträge vor dem 31. Dezember bezahlt sind.

Sofortabschreibung von Anlagegütern

Max: CHF 1’000

Anlagegüter unter CHF 1'000 können in der Regel sofort als Aufwand verbucht werden. Für höhere Beträge verwenden Sie die degressive Abschreibung (je nach Kategorie oft 25-40% pro Jahr).

Struktur

Optimierung der MWST-Abrechnungsmethode

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Ihre Aufwendungen unter rund 40% des Umsatzes liegen, ist die Saldosteuersatzmethode gegenüber der effektiven Methode oft günstiger. Prüfen Sie das jedes Jahr neu.

Setzt eine MWST-Registrierung voraus

Das ändert sich 2026 im Kanton Neuenburg

Die einzige Änderung für natürliche Personen ist der Kantonssteuerfuss: von 125% auf 124%, und nur für die Steuerjahre 2025 und 2026. Ab 2027 gilt wieder 125%.

Offizielle Zahlen und Fristen — Kanton Neuenburg

Steuerfuss (Kanton und Hauptort)

Für 2026 beträgt der Kantonssteuerfuss 124%, gesenkt von 125% nur für die Steuerjahre 2025 und 2026 und ab 2027 wieder 125%. Die Stadt Neuenburg erhebt zusätzlich 65%. Die Gemeindesteuerfüsse sind auf dem Stand von 2018 minus einen Punkt eingefroren.

Frist für die Steuererklärung

Die ordentliche Einreichefrist ist der 20. Februar — eine der frühesten der Schweiz, und sie gilt auch für Selbstständigerwerbende.

Fristerstreckung

Eine Fristerstreckung bis zum 30. April ist kostenlos. Danach erhebt der Kanton eine Gebühr von bis zu CHF 40, und der 31. Oktober ist die absolute Grenze.

Das ist im Kanton Neuenburg für Selbstständige besonders

Besonderheit 1

Kinderbetreuungskosten sind bis CHF 20'400 pro Kind unter 14 Jahren abziehbar — im Kantonsvergleich grosszügig. Der Betrag gilt für das Steuerjahr 2025, das Sie 2026 einreichen.

Besonderheit 2

Der Versicherungsabzug beträgt CHF 4'900 für Verheiratete und CHF 2'500 für Alleinstehende mit 2. Säule oder Säule 3a, aber CHF 6'125 bzw. CHF 3'125 ohne beides, plus CHF 800 pro unterstützte Person. Viele Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse fallen unter den höheren Betrag. Beträge für das Steuerjahr 2025.

Offizielle Quellen

https://www.ne.ch/themes/Pages/impots.aspx

Fakten am 2026-07-29 anhand offizieller Quellen geprüft. Keine Steuerberatung — bestätigen Sie die Angaben mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt.

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Nur Schätzungen, keine Steuerberatung. Der angezeigte Kantonssteuerfuss und die Abzugsobergrenzen sind ungefähre Werte — bitte die Angaben vor der Steuererklärung mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt prüfen.