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Kantonsleitfaden

Jahresend-Steueroptimierung — Kanton Glarus

Ein kantonsspezifischer Überblick über Abzüge, Beiträge und zeitliche Massnahmen, mit denen Sie Ihre Steuerlast vor Ende des Steuerjahres 2026 senken können.

GL

Kantonskürzel

×0.95

Kantonaler Steuerfuss

Geschätzter Kantons-/Gemeindesteuerfuss im Vergleich zur Bundessteuer — nur ungefähr.

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Anwendbare Regeln

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Kantonale Besonderheiten

Glarus: wie viel zurücklegen?

Geben Sie Umsatz und Aufwand ein: Der Rechner wendet den Steuerfuss von Glarus an und zeigt, was Sie jeden Monat für AHV und Steuern parkieren sollten.

Rechner öffnen
Abzüge

Homeoffice-Abzug

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie regelmässig von zu Hause aus arbeiten und über einen eigenen Arbeitsplatz verfügen, können Sie einen Anteil von Miete/Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Versicherung im Verhältnis zur Bürofläche abziehen.

Berufswerkzeuge und Weiterbildung

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Softwareabonnements, Hardware, Bücher, Kurse und Konferenzgebühren ab, die direkt mit Ihrer Geschäftstätigkeit zusammenhängen.

Fahrzeug- und Reisekosten

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Geschäftsfahrten mit CHF 0.70/km (Auto) oder die effektiven Kosten des öffentlichen Verkehrs ab. Führen Sie für gemischt genutzte Fahrzeuge ein Bordbuch.

Verpflegungsabzug (auswärts)

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie beim Kunden arbeiten oder geschäftlich unterwegs sind, ziehen Sie CHF 15 pro Mittagessen und CHF 27.50 pro Abendessen ab.

Abzug der Krankenkassenprämien

Kein fester Höchstbetrag

Kranken- und Unfallversicherungsprämien sind für Selbstständigerwerbende bis zu einem kantonal festgelegten Höchstbetrag abziehbar.

Zinsen auf Geschäftsschulden

Kein fester Höchstbetrag

Zinsen auf Darlehen, die ausschliesslich für geschäftliche Zwecke verwendet werden (Ausrüstung, Umlaufvermögen), sind vollumfänglich abziehbar.

Gilt ab CHF 50’000 Umsatz

Beiträge

Säule-3a-Einkauf für ein Lückenjahr (neu)

Max: CHF 7’258

2026 ist das erste Jahr, in dem Sie eine Säule-3a-Lücke (2025) nachzahlen können. Zahlen Sie zuerst den vollen Beitrag 2026 ein, dann bis zu CHF 7'258 zusätzlich — beides voll abziehbar. Schriftlicher Antrag bei Ihrer 3a-Stiftung erforderlich.

Säule-3a-Beitrag (mit 2. Säule)

Max: CHF 7’258

Zahlen Sie den Maximalbetrag vor dem 31. Dezember auf Ihr Säule-3a-Konto ein. Dieser Betrag ist vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Säule-3a-Beitrag (ohne 2. Säule)

Max: CHF 36’288

Als selbstständig erwerbende Person ohne 2. Säule können Sie bis zu 20% des Nettoeinkommens einzahlen (bis zum Höchstbetrag). Das ist der wirkungsvollste Abzug überhaupt.

Zeitplanung

AHV-Akontobeiträge vor Jahresende zahlen

Kein fester Höchstbetrag

AHV/IV/EO-Beiträge, die im laufenden Jahr bezahlt werden, sind für dieses Jahr abziehbar. Stellen Sie sicher, dass Ihre Akontobeiträge vor dem 31. Dezember bezahlt sind.

Sofortabschreibung von Anlagegütern

Max: CHF 1’000

Anlagegüter unter CHF 1'000 können in der Regel sofort als Aufwand verbucht werden. Für höhere Beträge verwenden Sie die degressive Abschreibung (je nach Kategorie oft 25-40% pro Jahr).

Struktur

Optimierung der MWST-Abrechnungsmethode

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Ihre Aufwendungen unter rund 40% des Umsatzes liegen, ist die Saldosteuersatzmethode gegenüber der effektiven Methode oft günstiger. Prüfen Sie das jedes Jahr neu.

Setzt eine MWST-Registrierung voraus

Das ändert sich 2026 im Kanton Glarus

Der kantonale Steuerfuss bleibt 2026 unverändert, die Gemeinde Glarus hat ihren jedoch um fünf Punkte auf 61% erhöht. Die Landsgemeinde vom 3. Mai 2026 hat den Fahrkostenabzug auf CHF 6'000 pro Jahr begrenzt — bisher in Glarus unbeschränkt — allerdings erst ab 1. Januar 2027.

Offizielle Zahlen und Fristen — Kanton Glarus

Steuerfuss (Kanton und Hauptort)

Für 2026 erhebt der Kanton 58% der einfachen Steuer gemäss Landsgemeinde vom 4. Mai 2025, dazu einen Bausteuerzuschlag von 1,7%. Die Gemeinde Glarus erhebt 61% — fünf Punkte mehr als 2025.

Frist für die Steuererklärung

Glarus publiziert kein festes Kalenderdatum: Die für Sie geltende Frist steht auf Ihrem Steuererklärungsformular. Online kursierende Daten sind nicht verlässlich.

Fristerstreckung

Die Fristerstreckung bis 31. Dezember ist gratis und im Self-Service online möglich (my.gl.ch oder efristen.gl.ch, mit PID und Geburtsdatum). Alles darüber hinaus verlangt ein schriftlich begründetes Gesuch und kostet CHF 30.

Das ist im Kanton Glarus für Selbstständige besonders

Besonderheit 1

Der Versicherungsabzug beträgt CHF 6'200 für Verheiratete und CHF 3'100 für Alleinstehende und steigt um 50% — auf CHF 9'300 bzw. CHF 4'650 — wenn weder in eine Pensionskasse noch in die Säule 3a einbezahlt wird, plus CHF 1'000 pro Kind. Für Selbstständigerwerbende ohne zweite Säule ein spürbarer Hebel.

Besonderheit 2

Kinderbetreuung ist bis CHF 25'800 pro Kind unter 14 Jahren abziehbar, und Krankheitskosten zählen bereits ab 2% des Reineinkommens statt ab 5% wie beim Bund.

Besonderheit 3

Die Vermögenssteuerfreibeträge 2026 betragen CHF 77'400 für Alleinstehende, CHF 154'700 für Verheiratete und CHF 25'800 pro Kind.

Offizielle Quellen

https://www.estv2.admin.ch/stp/kb/gl-de.pdfhttps://efristen.gl.ch

Fakten am 2026-07-29 anhand offizieller Quellen geprüft. Keine Steuerberatung — bestätigen Sie die Angaben mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt.

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Nur Schätzungen, keine Steuerberatung. Der angezeigte Kantonssteuerfuss und die Abzugsobergrenzen sind ungefähre Werte — bitte die Angaben vor der Steuererklärung mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt prüfen.