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Kantonsleitfaden

Jahresend-Steueroptimierung — Kanton Waadt

Ein kantonsspezifischer Überblick über Abzüge, Beiträge und zeitliche Massnahmen, mit denen Sie Ihre Steuerlast vor Ende des Steuerjahres 2026 senken können.

VD

Kantonskürzel

×1.45

Kantonaler Steuerfuss

Geschätzter Kantons-/Gemeindesteuerfuss im Vergleich zur Bundessteuer — nur ungefähr.

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Anwendbare Regeln

1

Kantonale Besonderheiten

Waadt: wie viel zurücklegen?

Geben Sie Umsatz und Aufwand ein: Der Rechner wendet den Steuerfuss von Waadt an und zeigt, was Sie jeden Monat für AHV und Steuern parkieren sollten.

Rechner öffnen
Abzüge

Homeoffice-Abzug

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie regelmässig von zu Hause aus arbeiten und über einen eigenen Arbeitsplatz verfügen, können Sie einen Anteil von Miete/Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Versicherung im Verhältnis zur Bürofläche abziehen.

Berufswerkzeuge und Weiterbildung

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Softwareabonnements, Hardware, Bücher, Kurse und Konferenzgebühren ab, die direkt mit Ihrer Geschäftstätigkeit zusammenhängen.

Fahrzeug- und Reisekosten

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Geschäftsfahrten mit CHF 0.70/km (Auto) oder die effektiven Kosten des öffentlichen Verkehrs ab. Führen Sie für gemischt genutzte Fahrzeuge ein Bordbuch.

Verpflegungsabzug (auswärts)

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie beim Kunden arbeiten oder geschäftlich unterwegs sind, ziehen Sie CHF 15 pro Mittagessen und CHF 27.50 pro Abendessen ab.

Abzug der Krankenkassenprämien

Max: CHF 5’800

Kranken- und Unfallversicherungsprämien sind für Selbstständigerwerbende bis zu einem kantonal festgelegten Höchstbetrag abziehbar.

Kantonaler Hinweis: Waadt: max. CHF 5'800 für Alleinstehende (2025).

Zinsen auf Geschäftsschulden

Kein fester Höchstbetrag

Zinsen auf Darlehen, die ausschliesslich für geschäftliche Zwecke verwendet werden (Ausrüstung, Umlaufvermögen), sind vollumfänglich abziehbar.

Gilt ab CHF 50’000 Umsatz

Beiträge

Säule-3a-Einkauf für ein Lückenjahr (neu)

Max: CHF 7’258

2026 ist das erste Jahr, in dem Sie eine Säule-3a-Lücke (2025) nachzahlen können. Zahlen Sie zuerst den vollen Beitrag 2026 ein, dann bis zu CHF 7'258 zusätzlich — beides voll abziehbar. Schriftlicher Antrag bei Ihrer 3a-Stiftung erforderlich.

Säule-3a-Beitrag (mit 2. Säule)

Max: CHF 7’258

Zahlen Sie den Maximalbetrag vor dem 31. Dezember auf Ihr Säule-3a-Konto ein. Dieser Betrag ist vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Säule-3a-Beitrag (ohne 2. Säule)

Max: CHF 36’288

Als selbstständig erwerbende Person ohne 2. Säule können Sie bis zu 20% des Nettoeinkommens einzahlen (bis zum Höchstbetrag). Das ist der wirkungsvollste Abzug überhaupt.

Zeitplanung

AHV-Akontobeiträge vor Jahresende zahlen

Kein fester Höchstbetrag

AHV/IV/EO-Beiträge, die im laufenden Jahr bezahlt werden, sind für dieses Jahr abziehbar. Stellen Sie sicher, dass Ihre Akontobeiträge vor dem 31. Dezember bezahlt sind.

Sofortabschreibung von Anlagegütern

Max: CHF 1’000

Anlagegüter unter CHF 1'000 können in der Regel sofort als Aufwand verbucht werden. Für höhere Beträge verwenden Sie die degressive Abschreibung (je nach Kategorie oft 25-40% pro Jahr).

Struktur

Optimierung der MWST-Abrechnungsmethode

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Ihre Aufwendungen unter rund 40% des Umsatzes liegen, ist die Saldosteuersatzmethode gegenüber der effektiven Methode oft günstiger. Prüfen Sie das jedes Jahr neu.

Setzt eine MWST-Registrierung voraus

Das ändert sich 2026 im Kanton Waadt

Die Tarife 2026 enthalten eine Senkung der einfachen Kantonssteuer auf dem Einkommen um 5%. Für die Tarife der Kapitalleistungen gilt sie nicht, und der Kantonssteuerfuss bleibt bei 155%.

Offizielle Zahlen und Fristen — Kanton Waadt

Steuerfuss (Kanton und Hauptort)

Der Kantonssteuerfuss beträgt 155% und ist seit 2021 unverändert. Lausanne erhebt 78.5%.

Frist für die Steuererklärung

Die offizielle Frist ist der 15. März, doch die Waadt toleriert die Einreichung ohne Gesuch bis zum 30. Juni — Sie müssen nichts beantragen. Diese Toleranz ist der Termin, mit dem die meisten Selbstständigerwerbenden tatsächlich arbeiten.

Fristerstreckung

Fristerstreckungen sind kostenlos. Wer bis zum 15. Mai fragt, erhält den 30. Juni; später den 30. September; bei höherer Gewalt den 31. Oktober. Kosten entstehen nur mit CHF 50 für die Mahnung (sommation), wenn Sie die Frist verstreichen lassen.

Das ist im Kanton Waadt für Selbstständige besonders

Besonderheit 1

Als Selbstständigerwerbende reichen Sie zwingend eine unterzeichnete Bilanz und Erfolgsrechnung sowie den Questionnaire pour indépendant mit der Steuererklärung ein.

Besonderheit 2

Die Waadt kennt den quotient familial: Das Einkommen wird vor der Satzbestimmung durch Teile geteilt (1.0 alleinstehend, 1.8 verheiratet, 1.3 alleinerziehend, plus 0.5 pro Kind). Kein anderer Kanton rechnet so.

Besonderheit 3

Versicherungsprämien sind auf CHF 9'900 für Verheiratete und CHF 5'000 für Alleinstehende begrenzt, plus CHF 1'300 pro Kind; die Kinderbetreuung auf CHF 15'200 pro Kind.

Besonderheit 4

Die Vermögenssteuer setzt erst über CHF 60'000 für Alleinstehende und CHF 120'000 für Verheiratete ein.

Offizielle Quellen

https://www.vd.ch/impots

Fakten am 2026-07-29 anhand offizieller Quellen geprüft. Keine Steuerberatung — bestätigen Sie die Angaben mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt.

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Nur Schätzungen, keine Steuerberatung. Der angezeigte Kantonssteuerfuss und die Abzugsobergrenzen sind ungefähre Werte — bitte die Angaben vor der Steuererklärung mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt prüfen.