Jahresend-Steueroptimierung — Kanton Thurgau
Ein kantonsspezifischer Überblick über Abzüge, Beiträge und zeitliche Massnahmen, mit denen Sie Ihre Steuerlast vor Ende des Steuerjahres 2026 senken können.
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Kantonskürzel
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Kantonaler Steuerfuss
Geschätzter Kantons-/Gemeindesteuerfuss im Vergleich zur Bundessteuer — nur ungefähr.
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Anwendbare Regeln
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Kantonale Besonderheiten
Thurgau: wie viel zurücklegen?
Geben Sie Umsatz und Aufwand ein: Der Rechner wendet den Steuerfuss von Thurgau an und zeigt, was Sie jeden Monat für AHV und Steuern parkieren sollten.
Homeoffice-Abzug
Kein fester Höchstbetrag
Wenn Sie regelmässig von zu Hause aus arbeiten und über einen eigenen Arbeitsplatz verfügen, können Sie einen Anteil von Miete/Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Versicherung im Verhältnis zur Bürofläche abziehen.
Berufswerkzeuge und Weiterbildung
Kein fester Höchstbetrag
Ziehen Sie Softwareabonnements, Hardware, Bücher, Kurse und Konferenzgebühren ab, die direkt mit Ihrer Geschäftstätigkeit zusammenhängen.
Fahrzeug- und Reisekosten
Kein fester Höchstbetrag
Ziehen Sie Geschäftsfahrten mit CHF 0.70/km (Auto) oder die effektiven Kosten des öffentlichen Verkehrs ab. Führen Sie für gemischt genutzte Fahrzeuge ein Bordbuch.
Verpflegungsabzug (auswärts)
Kein fester Höchstbetrag
Wenn Sie beim Kunden arbeiten oder geschäftlich unterwegs sind, ziehen Sie CHF 15 pro Mittagessen und CHF 27.50 pro Abendessen ab.
Abzug der Krankenkassenprämien
Kein fester Höchstbetrag
Kranken- und Unfallversicherungsprämien sind für Selbstständigerwerbende bis zu einem kantonal festgelegten Höchstbetrag abziehbar.
Zinsen auf Geschäftsschulden
Kein fester Höchstbetrag
Zinsen auf Darlehen, die ausschliesslich für geschäftliche Zwecke verwendet werden (Ausrüstung, Umlaufvermögen), sind vollumfänglich abziehbar.
Gilt ab CHF 50’000 Umsatz
Säule-3a-Einkauf für ein Lückenjahr (neu)
Max: CHF 7’258
2026 ist das erste Jahr, in dem Sie eine Säule-3a-Lücke (2025) nachzahlen können. Zahlen Sie zuerst den vollen Beitrag 2026 ein, dann bis zu CHF 7'258 zusätzlich — beides voll abziehbar. Schriftlicher Antrag bei Ihrer 3a-Stiftung erforderlich.
Säule-3a-Beitrag (mit 2. Säule)
Max: CHF 7’258
Zahlen Sie den Maximalbetrag vor dem 31. Dezember auf Ihr Säule-3a-Konto ein. Dieser Betrag ist vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Säule-3a-Beitrag (ohne 2. Säule)
Max: CHF 36’288
Als selbstständig erwerbende Person ohne 2. Säule können Sie bis zu 20% des Nettoeinkommens einzahlen (bis zum Höchstbetrag). Das ist der wirkungsvollste Abzug überhaupt.
AHV-Akontobeiträge vor Jahresende zahlen
Kein fester Höchstbetrag
AHV/IV/EO-Beiträge, die im laufenden Jahr bezahlt werden, sind für dieses Jahr abziehbar. Stellen Sie sicher, dass Ihre Akontobeiträge vor dem 31. Dezember bezahlt sind.
Sofortabschreibung von Anlagegütern
Max: CHF 1’000
Anlagegüter unter CHF 1'000 können in der Regel sofort als Aufwand verbucht werden. Für höhere Beträge verwenden Sie die degressive Abschreibung (je nach Kategorie oft 25-40% pro Jahr).
Optimierung der MWST-Abrechnungsmethode
Kein fester Höchstbetrag
Wenn Ihre Aufwendungen unter rund 40% des Umsatzes liegen, ist die Saldosteuersatzmethode gegenüber der effektiven Methode oft günstiger. Prüfen Sie das jedes Jahr neu.
Setzt eine MWST-Registrierung voraus
Offizielle Zahlen und Fristen — Kanton Thurgau
Steuerfuss (Kanton und Hauptort)
Der Kantonssteuerfuss beträgt 109% und ist seit 2022 unverändert. Frauenfeld wird oft mit 142% zitiert, doch dieser ESTV-Wert bündelt Gemeinde und Schulgemeinden: Die politische Gemeinde allein liegt bei 62%, die Primarschule bei 55%. Der Gesamtsteuerfuss beträgt 251% für Konfessionslose.
Frist für die Steuererklärung
Die Einreichefrist ist der 30. April, gemäss dem Steueramt des Hauptorts — die kantonale Seite war bei unserer Prüfung nicht erreichbar, bestätigen Sie das Datum daher bei Ihrer Gemeinde.
Fristerstreckung
Die erste Erstreckung läuft bis zum 30. September, eine weitere bis zum 30. November; Treuhänder bis zum 31. Dezember. Für natürliche Personen ist sie gebührenfrei — die Regel von CHF 30 pro Monat gilt nur für juristische Personen.
Das ist im Kanton Thurgau für Selbstständige besonders
Besonderheit 1
Die Kinderbetreuung ist mit CHF 10'100 pro Kind abziehbar, doch der Thurgau begrenzt sie zusätzlich in der Regel auf 75% der nachgewiesenen Kosten — eine Kürzung, die andere Kantone nicht kennen.
Besonderheit 2
Versicherungsprämien sind auf CHF 7'000 für Verheiratete und CHF 3'500 für Alleinstehende begrenzt, plus CHF 1'000 pro Kind.
Besonderheit 3
Sofortabschreibungen stehen Selbstständigerwerbenden offen, doch ein Abschreibungstableau ist auch ohne vollständige doppelte Buchhaltung das Minimum.
Besonderheit 4
Die Kosten einer selbstständigen Nebenerwerbstätigkeit lassen sich pauschal mit 20% geltend machen, zwischen CHF 800 und CHF 2'400.
Offizielle Quellen
Fakten am 2026-07-29 anhand offizieller Quellen geprüft. Keine Steuerberatung — bestätigen Sie die Angaben mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt.
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Andere Kantone entdecken
Nur Schätzungen, keine Steuerberatung. Der angezeigte Kantonssteuerfuss und die Abzugsobergrenzen sind ungefähre Werte — bitte die Angaben vor der Steuererklärung mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt prüfen.