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Kantonsleitfaden

Jahresend-Steueroptimierung — Kanton St. Gallen

Ein kantonsspezifischer Überblick über Abzüge, Beiträge und zeitliche Massnahmen, mit denen Sie Ihre Steuerlast vor Ende des Steuerjahres 2026 senken können.

SG

Kantonskürzel

×1.15

Kantonaler Steuerfuss

Geschätzter Kantons-/Gemeindesteuerfuss im Vergleich zur Bundessteuer — nur ungefähr.

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Anwendbare Regeln

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Kantonale Besonderheiten

St. Gallen: wie viel zurücklegen?

Geben Sie Umsatz und Aufwand ein: Der Rechner wendet den Steuerfuss von St. Gallen an und zeigt, was Sie jeden Monat für AHV und Steuern parkieren sollten.

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Abzüge

Homeoffice-Abzug

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie regelmässig von zu Hause aus arbeiten und über einen eigenen Arbeitsplatz verfügen, können Sie einen Anteil von Miete/Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Versicherung im Verhältnis zur Bürofläche abziehen.

Berufswerkzeuge und Weiterbildung

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Softwareabonnements, Hardware, Bücher, Kurse und Konferenzgebühren ab, die direkt mit Ihrer Geschäftstätigkeit zusammenhängen.

Fahrzeug- und Reisekosten

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Geschäftsfahrten mit CHF 0.70/km (Auto) oder die effektiven Kosten des öffentlichen Verkehrs ab. Führen Sie für gemischt genutzte Fahrzeuge ein Bordbuch.

Verpflegungsabzug (auswärts)

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie beim Kunden arbeiten oder geschäftlich unterwegs sind, ziehen Sie CHF 15 pro Mittagessen und CHF 27.50 pro Abendessen ab.

Abzug der Krankenkassenprämien

Kein fester Höchstbetrag

Kranken- und Unfallversicherungsprämien sind für Selbstständigerwerbende bis zu einem kantonal festgelegten Höchstbetrag abziehbar.

Zinsen auf Geschäftsschulden

Kein fester Höchstbetrag

Zinsen auf Darlehen, die ausschliesslich für geschäftliche Zwecke verwendet werden (Ausrüstung, Umlaufvermögen), sind vollumfänglich abziehbar.

Gilt ab CHF 50’000 Umsatz

Beiträge

Säule-3a-Einkauf für ein Lückenjahr (neu)

Max: CHF 7’258

2026 ist das erste Jahr, in dem Sie eine Säule-3a-Lücke (2025) nachzahlen können. Zahlen Sie zuerst den vollen Beitrag 2026 ein, dann bis zu CHF 7'258 zusätzlich — beides voll abziehbar. Schriftlicher Antrag bei Ihrer 3a-Stiftung erforderlich.

Säule-3a-Beitrag (mit 2. Säule)

Max: CHF 7’258

Zahlen Sie den Maximalbetrag vor dem 31. Dezember auf Ihr Säule-3a-Konto ein. Dieser Betrag ist vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Säule-3a-Beitrag (ohne 2. Säule)

Max: CHF 36’288

Als selbstständig erwerbende Person ohne 2. Säule können Sie bis zu 20% des Nettoeinkommens einzahlen (bis zum Höchstbetrag). Das ist der wirkungsvollste Abzug überhaupt.

Zeitplanung

AHV-Akontobeiträge vor Jahresende zahlen

Kein fester Höchstbetrag

AHV/IV/EO-Beiträge, die im laufenden Jahr bezahlt werden, sind für dieses Jahr abziehbar. Stellen Sie sicher, dass Ihre Akontobeiträge vor dem 31. Dezember bezahlt sind.

Sofortabschreibung von Anlagegütern

Max: CHF 1’000

Anlagegüter unter CHF 1'000 können in der Regel sofort als Aufwand verbucht werden. Für höhere Beträge verwenden Sie die degressive Abschreibung (je nach Kategorie oft 25-40% pro Jahr).

Struktur

Optimierung der MWST-Abrechnungsmethode

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Ihre Aufwendungen unter rund 40% des Umsatzes liegen, ist die Saldosteuersatzmethode gegenüber der effektiven Methode oft günstiger. Prüfen Sie das jedes Jahr neu.

Setzt eine MWST-Registrierung voraus

Offizielle Zahlen und Fristen — Kanton St. Gallen

Steuerfuss (Kanton und Hauptort)

Der Kantonssteuerfuss beträgt 105%, unverändert seit 2023 und in der Planung bis 2029 festgehalten. Die Stadt St. Gallen erhebt 138%, nachdem ein Senkungsvorstoss abgelehnt wurde.

Frist für die Steuererklärung

Die Einreichefrist ist der 31. März. Es handelt sich um eine behördliche Frist auf Gemeindeebene — wir konnten sie über die Seite des Gemeindesteueramts bestätigen, nicht über die kantonale Seite.

Fristerstreckung

Die Fristerstreckung ist kostenlos und elektronisch möglich; wer rechtzeitig fragt und die Steuerrechnungen bezahlt hat, hat einen Rechtsanspruch darauf. Das späteste Enddatum ist nicht publiziert — die offiziellen Quellen widersprechen sich, fragen Sie Ihr Gemeindesteueramt.

Das ist im Kanton St. Gallen für Selbstständige besonders

Besonderheit 1

Kinderbetreuungskosten sind bis CHF 25'000 pro Kind abziehbar, und St. Gallen lässt sie ausdrücklich auch für selbstständige Erwerbstätigkeit zu, nicht nur für Anstellungen. Vor 2019 lag der Höchstbetrag bei CHF 7'500.

Besonderheit 2

Versicherungsprämien sind auf CHF 6'800 für Verheiratete und CHF 3'400 für Alleinstehende begrenzt, plus CHF 1'100 pro Kind, mit zusätzlich CHF 1'100 bzw. CHF 500 ohne 2. Säule und ohne Säule 3a. Betriebliche Versicherungen sind Geschäftsaufwand und fallen nicht unter diesen Höchstbetrag. Beträge für das Steuerjahr 2025.

Besonderheit 3

Ein Arbeitszimmer ist nur abziehbar, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind, und die Pauschale lässt sich nicht mit den tatsächlichen Kosten kombinieren — entweder das eine oder das andere.

Offizielle Quellen

https://www.sg.ch/steuern-finanzen.html

Fakten am 2026-07-29 anhand offizieller Quellen geprüft. Keine Steuerberatung — bestätigen Sie die Angaben mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt.

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Nur Schätzungen, keine Steuerberatung. Der angezeigte Kantonssteuerfuss und die Abzugsobergrenzen sind ungefähre Werte — bitte die Angaben vor der Steuererklärung mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt prüfen.