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Kantonsleitfaden

Jahresend-Steueroptimierung — Kanton Jura

Ein kantonsspezifischer Überblick über Abzüge, Beiträge und zeitliche Massnahmen, mit denen Sie Ihre Steuerlast vor Ende des Steuerjahres 2026 senken können.

JU

Kantonskürzel

×1.30

Kantonaler Steuerfuss

Geschätzter Kantons-/Gemeindesteuerfuss im Vergleich zur Bundessteuer — nur ungefähr.

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Anwendbare Regeln

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Kantonale Besonderheiten

Jura: wie viel zurücklegen?

Geben Sie Umsatz und Aufwand ein: Der Rechner wendet den Steuerfuss von Jura an und zeigt, was Sie jeden Monat für AHV und Steuern parkieren sollten.

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Abzüge

Homeoffice-Abzug

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie regelmässig von zu Hause aus arbeiten und über einen eigenen Arbeitsplatz verfügen, können Sie einen Anteil von Miete/Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Versicherung im Verhältnis zur Bürofläche abziehen.

Berufswerkzeuge und Weiterbildung

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Softwareabonnements, Hardware, Bücher, Kurse und Konferenzgebühren ab, die direkt mit Ihrer Geschäftstätigkeit zusammenhängen.

Fahrzeug- und Reisekosten

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Geschäftsfahrten mit CHF 0.70/km (Auto) oder die effektiven Kosten des öffentlichen Verkehrs ab. Führen Sie für gemischt genutzte Fahrzeuge ein Bordbuch.

Verpflegungsabzug (auswärts)

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie beim Kunden arbeiten oder geschäftlich unterwegs sind, ziehen Sie CHF 15 pro Mittagessen und CHF 27.50 pro Abendessen ab.

Abzug der Krankenkassenprämien

Kein fester Höchstbetrag

Kranken- und Unfallversicherungsprämien sind für Selbstständigerwerbende bis zu einem kantonal festgelegten Höchstbetrag abziehbar.

Zinsen auf Geschäftsschulden

Kein fester Höchstbetrag

Zinsen auf Darlehen, die ausschliesslich für geschäftliche Zwecke verwendet werden (Ausrüstung, Umlaufvermögen), sind vollumfänglich abziehbar.

Gilt ab CHF 50’000 Umsatz

Beiträge

Säule-3a-Einkauf für ein Lückenjahr (neu)

Max: CHF 7’258

2026 ist das erste Jahr, in dem Sie eine Säule-3a-Lücke (2025) nachzahlen können. Zahlen Sie zuerst den vollen Beitrag 2026 ein, dann bis zu CHF 7'258 zusätzlich — beides voll abziehbar. Schriftlicher Antrag bei Ihrer 3a-Stiftung erforderlich.

Säule-3a-Beitrag (mit 2. Säule)

Max: CHF 7’258

Zahlen Sie den Maximalbetrag vor dem 31. Dezember auf Ihr Säule-3a-Konto ein. Dieser Betrag ist vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Säule-3a-Beitrag (ohne 2. Säule)

Max: CHF 36’288

Als selbstständig erwerbende Person ohne 2. Säule können Sie bis zu 20% des Nettoeinkommens einzahlen (bis zum Höchstbetrag). Das ist der wirkungsvollste Abzug überhaupt.

Zeitplanung

AHV-Akontobeiträge vor Jahresende zahlen

Kein fester Höchstbetrag

AHV/IV/EO-Beiträge, die im laufenden Jahr bezahlt werden, sind für dieses Jahr abziehbar. Stellen Sie sicher, dass Ihre Akontobeiträge vor dem 31. Dezember bezahlt sind.

Sofortabschreibung von Anlagegütern

Max: CHF 1’000

Anlagegüter unter CHF 1'000 können in der Regel sofort als Aufwand verbucht werden. Für höhere Beträge verwenden Sie die degressive Abschreibung (je nach Kategorie oft 25-40% pro Jahr).

Struktur

Optimierung der MWST-Abrechnungsmethode

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Ihre Aufwendungen unter rund 40% des Umsatzes liegen, ist die Saldosteuersatzmethode gegenüber der effektiven Methode oft günstiger. Prüfen Sie das jedes Jahr neu.

Setzt eine MWST-Registrierung voraus

Offizielle Zahlen und Fristen — Kanton Jura

Steuerfuss (Kanton und Hauptort)

Der Jura arbeitet mit einer Quotität, einem Faktor auf der Grundsteuer: Der Kanton bleibt 2026 bei 2,85, Delsberg bei 1,90 — unverändert seit 2016. Moutier erscheint nach dem Kantonswechsel mit 2,30 in der Liste 2026.

Frist für die Steuererklärung

Die Einreichefrist ist der 28. Februar — die früheste der Schweiz — und gilt für Angestellte und Selbstständigerwerbende gleichermassen, ohne separaten Termin für Geschäftsabschlüsse.

Fristerstreckung

Eine Fristerstreckung bis 31. Oktober kostet CHF 31 und wird nur ohne Steuerausstände gewährt; sie ist gratis, wenn die Erklärung vor dem 30. Juni beim Gemeindebüro abgegeben oder vor dem 31. Juli hochgeladen wird. Versäumnisse kosten CHF 42 Mahnung, CHF 63 Sommation und Bussen bis CHF 1'000.

Das ist im Kanton Jura für Selbstständige besonders

Besonderheit 1

Der Jura gewährt Selbstständigerwerbenden eine Berufskostenpauschale von 20% des Einkommens, höchstens CHF 2'000 (Art. 24 StG). In den meisten Kantonen gibt es für Selbstständige gar keine Pauschale.

Besonderheit 2

Der Versicherungsabzug beträgt CHF 6'800 für Verheiratete und CHF 3'400 für Alleinstehende, plus CHF 1'020 pro Kind, und erhöht sich um CHF 790, wenn weder Pensionskassen- noch 3a-Beiträge geleistet werden.

Besonderheit 3

Eine Rückstellung für Forschung und Entwicklung ist bis 10% des Geschäftsgewinns zulässig, höchstens CHF 1'000'000. Die Vermögenssteuer setzt früh ein, ab CHF 58'000, und Krankheitskosten sind erst über 5% des Reineinkommens abziehbar.

Besonderheit 4

Die Kinderbetreuung ist auf CHF 10'600 pro Kind unter 14 Jahren begrenzt — einer der tieferen kantonalen Höchstbeträge, rund zweieinhalbmal weniger als der Bündner Wert für 2026.

Offizielle Quellen

https://www.estv2.admin.ch/stp/kb/ju-fr.pdfhttps://www.jura.ch

Fakten am 2026-07-29 anhand offizieller Quellen geprüft. Keine Steuerberatung — bestätigen Sie die Angaben mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt.

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Nur Schätzungen, keine Steuerberatung. Der angezeigte Kantonssteuerfuss und die Abzugsobergrenzen sind ungefähre Werte — bitte die Angaben vor der Steuererklärung mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt prüfen.