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Kantonsleitfaden

Jahresend-Steueroptimierung — Kanton Basel-Stadt

Ein kantonsspezifischer Überblick über Abzüge, Beiträge und zeitliche Massnahmen, mit denen Sie Ihre Steuerlast vor Ende des Steuerjahres 2026 senken können.

BS

Kantonskürzel

×1.00

Kantonaler Steuerfuss

Geschätzter Kantons-/Gemeindesteuerfuss im Vergleich zur Bundessteuer — nur ungefähr.

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Anwendbare Regeln

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Kantonale Besonderheiten

Basel-Stadt: wie viel zurücklegen?

Geben Sie Umsatz und Aufwand ein: Der Rechner wendet den Steuerfuss von Basel-Stadt an und zeigt, was Sie jeden Monat für AHV und Steuern parkieren sollten.

Rechner öffnen
Abzüge

Homeoffice-Abzug

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie regelmässig von zu Hause aus arbeiten und über einen eigenen Arbeitsplatz verfügen, können Sie einen Anteil von Miete/Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Versicherung im Verhältnis zur Bürofläche abziehen.

Berufswerkzeuge und Weiterbildung

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Softwareabonnements, Hardware, Bücher, Kurse und Konferenzgebühren ab, die direkt mit Ihrer Geschäftstätigkeit zusammenhängen.

Fahrzeug- und Reisekosten

Kein fester Höchstbetrag

Ziehen Sie Geschäftsfahrten mit CHF 0.70/km (Auto) oder die effektiven Kosten des öffentlichen Verkehrs ab. Führen Sie für gemischt genutzte Fahrzeuge ein Bordbuch.

Verpflegungsabzug (auswärts)

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Sie beim Kunden arbeiten oder geschäftlich unterwegs sind, ziehen Sie CHF 15 pro Mittagessen und CHF 27.50 pro Abendessen ab.

Abzug der Krankenkassenprämien

Max: CHF 5’400

Kranken- und Unfallversicherungsprämien sind für Selbstständigerwerbende bis zu einem kantonal festgelegten Höchstbetrag abziehbar.

Kantonaler Hinweis: Basel-Stadt: max. CHF 5'400 für Alleinstehende (2025).

Zinsen auf Geschäftsschulden

Kein fester Höchstbetrag

Zinsen auf Darlehen, die ausschliesslich für geschäftliche Zwecke verwendet werden (Ausrüstung, Umlaufvermögen), sind vollumfänglich abziehbar.

Gilt ab CHF 50’000 Umsatz

Beiträge

Säule-3a-Einkauf für ein Lückenjahr (neu)

Max: CHF 7’258

2026 ist das erste Jahr, in dem Sie eine Säule-3a-Lücke (2025) nachzahlen können. Zahlen Sie zuerst den vollen Beitrag 2026 ein, dann bis zu CHF 7'258 zusätzlich — beides voll abziehbar. Schriftlicher Antrag bei Ihrer 3a-Stiftung erforderlich.

Säule-3a-Beitrag (mit 2. Säule)

Max: CHF 7’258

Zahlen Sie den Maximalbetrag vor dem 31. Dezember auf Ihr Säule-3a-Konto ein. Dieser Betrag ist vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Säule-3a-Beitrag (ohne 2. Säule)

Max: CHF 36’288

Als selbstständig erwerbende Person ohne 2. Säule können Sie bis zu 20% des Nettoeinkommens einzahlen (bis zum Höchstbetrag). Das ist der wirkungsvollste Abzug überhaupt.

Zeitplanung

AHV-Akontobeiträge vor Jahresende zahlen

Kein fester Höchstbetrag

AHV/IV/EO-Beiträge, die im laufenden Jahr bezahlt werden, sind für dieses Jahr abziehbar. Stellen Sie sicher, dass Ihre Akontobeiträge vor dem 31. Dezember bezahlt sind.

Sofortabschreibung von Anlagegütern

Max: CHF 1’000

Anlagegüter unter CHF 1'000 können in der Regel sofort als Aufwand verbucht werden. Für höhere Beträge verwenden Sie die degressive Abschreibung (je nach Kategorie oft 25-40% pro Jahr).

Struktur

Optimierung der MWST-Abrechnungsmethode

Kein fester Höchstbetrag

Wenn Ihre Aufwendungen unter rund 40% des Umsatzes liegen, ist die Saldosteuersatzmethode gegenüber der effektiven Methode oft günstiger. Prüfen Sie das jedes Jahr neu.

Setzt eine MWST-Registrierung voraus

Offizielle Zahlen und Fristen — Kanton Basel-Stadt

Steuerfuss (Kanton und Hauptort)

In der Stadt Basel gibt es keine Gemeindesteuer (§ 2 Abs. 3 StG): Der kommunale Anteil steckt bereits in den kantonalen 100%, ein zweiter Steuerfuss darf also nicht dazugerechnet werden. Riehen und Bettingen erheben dagegen einen eigenen Steuerfuss und leisten dem Kanton nur eine Quote von 50%; die Kirchensteuer beträgt 8% der kantonalen Einkommenssteuer, und das Vermögen wird direkt nach Tarif besteuert (4,50, 6,50 und 7,90 Promille über null, CHF 400'000 und 1,2 Millionen).

Frist für die Steuererklärung

Die Einreichefrist ist der 31. März, ohne separaten Termin für Selbstständigerwerbende. Der Spielraum liegt bei der Fristerstreckung, nicht bei der Grundfrist.

Fristerstreckung

Die Fristerstreckung bis 30. September ist gratis und wird online auf esteuern.bs.ch beantragt — das grosszügigste kostenlose Fenster der Region Basel. Eine weitere Erstreckung kostet CHF 40; über das Steuerjahr hinaus braucht es zwingende Gründe und eine Vorauszahlung.

Das ist im Kanton Basel-Stadt für Selbstständige besonders

Besonderheit 1

Bewegliches Geschäftsvermögen kann nach dem seit 2008 geltenden Merkblatt im Anschaffungsjahr sofort abgeschrieben werden — ein echter Hebel bei Investitionen in Ausrüstung, Fahrzeuge oder IT.

Besonderheit 2

Der Versicherungsabzug ist eine Pauschale von CHF 4'200 für Alleinstehende und CHF 8'400 für Verheiratete, unabhängig von den tatsächlich bezahlten Prämien — der höchste der drei Nordwestschweizer Kantone.

Besonderheit 3

Die Steuererleichterung für Neugründungen steht ausdrücklich auch Personenunternehmen offen — Gründungsjahr plus neun Jahre (§ 16 StG) — nicht nur juristischen Personen.

Besonderheit 4

Die Vermögenssteuer kennt zwei Ventile: Erleichterungen bei tiefem Einkommen (§ 51 StG) und bei ertragsschwachem Vermögen (§ 52 StG, begrenzt auf 50% des Ertrags, mindestens 5 Promille). Kinderbetreuung ist bis CHF 26'000 pro Kind unter 14 Jahren abziehbar — mehr als beim Bund.

Offizielle Quellen

https://www.estv2.admin.ch/stp/kb/bs-de.pdfhttps://www.esteuern.bs.ch

Fakten am 2026-07-29 anhand offizieller Quellen geprüft. Keine Steuerberatung — bestätigen Sie die Angaben mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt.

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Nur Schätzungen, keine Steuerberatung. Der angezeigte Kantonssteuerfuss und die Abzugsobergrenzen sind ungefähre Werte — bitte die Angaben vor der Steuererklärung mit Ihrem Treuhänder oder dem kantonalen Steueramt prüfen.